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Nach der Bezahlung des Eintritts erhält der Besucher die Eintrittskarte (der Gruppenleiter eine Sammelkarte). Die Besucher sind verpflichtet die Eintrittskarte während der gesamten Besichtigungszeit aufzubewahren und sie auf eventuelle Bitte wieder vorzulegen.

 

Die Eintrittskarte gilt nur für einen Besuch des Objekts. Die gekauften Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Um den Anspruch auf eine Ermäßigung geltend zu machen, müssen die entsprechenden Ausweise vorgelegt werden. Man kann nur eine Art Ermäßigung geltend machen. Die Eintrittspreise sind an der Kasse ausgehängt.

 

Wir weisen die Besucher des Turms auf eingeschränkte Sichtverhältnisse, Stellen mit niedrigerer Decke, unebenen Fußbodenoberflächen, Stufen und engen Durchgängen hin. Das Objekt ist mit keiner Hubvorrichtung ausgestattet, zum Laufgang in der Höhe von 56 m führen 162 Stufen, im Objekt können auf der schmalen Treppe Personen in beide Richtungen nicht aneinander vorbeigehen. Im oberen Bereich des Turms haben die Treppenstufen nur eine Tiefe von 13 cm, die Treppe ist steil und schmal, man muss seitlich drauftreten. Hinsichtlich der Durchgängigkeit mit einer max. Weite von 40 cm besteht hier in einer Stelle die Gefahr vom Steckenbleiben zwischen den Balken, es ist nur möglich die Stelle seitlich zu passieren. Aus diesen Gründen empfehlen wir den Eintritt nicht für Personen mit ernsthaften Störungen des Bewegungsapparats. Den Eintritt kann man nur mit einer individuellen Begleitung ermöglichen, die den flüssigen Laufverkehr im Rathausturm nach Absprache mit dem Kassenpersonal zusichern wird.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Besichtigung für Personen, die an Schwindelgefühlen und Klaustrophobie leiden sowie solchen, die keinen Durchzug ertragen, nicht geeignet ist.

 

Wir weisen auf die Gefahren des Durchfallens oder Stürzens von kleinen Kindern hin.

 

Die Besichtigung des Objekts erfolgt individuell, ohne Führung, der Kommentar steht in gedruckter Form zur Abholung an der Kasse zur Verfügung, wohin er nach der Besichtigung zurückgegeben wird.

 

Bei Kindern im Alter bis 15 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung von Personen von mehr als 18 Jahren erlaubt. Für das Verhalten von minderjährigen Personen sind die Eltern bzw. die pädagogische Aufsicht verantwortlich.

 

Personen, die augenscheinlich der Betrunkenheit verdächtig werden, wird der Zugang ins Objekt verboten.

 

Hunden und anderen Haustieren ist der Eintritt nicht gestattet.

 

Hinsichtlich der Sicherheit beträgt die maximal zulässige Anzahl der Besucher des Turm 40 Personen, weitere Interessenten sind verpflichtet die Anweisungen des Kassenpersonals zu befolgen, wir weisen auf eine mögliche Wartezeit hin.

 

Wir weisen darauf hin, dass aus bautechnischen Gründen, der Eingriff von Rettungseinheiten in den Rathausturm erschwert ist.

 

Die Besucher sind verpflichtet, die Anweisungen der Kassiererin zu befolgen. Bei der Nichtbefolgung der Hinweise oder Aufforderungen, die zur Sicherheit der Besucher, zum Schutz des Objekts und zur Sicherung der reibungslosen Bewegung der Besucher gegeben wurden, stellt sich der Besucher dem Risiko und der Gefahr aus, dass er nach den allgemein verbindlichen Vorschriften bestraft wird.

 

Verboten ist

den festgelegten Weg zu verlassen

die anderen Besucher durch Lärm zu stören

sich aus den Fenstern hinauszulehnen, zu spucken, Gegenstände rauszuwerfen und rumzuschreien

zu essen und zu trinken

auf irgendwelche Weise die Sicherheits-, Lüftungs-, Beleuchtungs-, Überwachungs-, Kontroll- und Informationsvorrichtungen in allen Bereichen des Rathausturms zu manipulieren

auf irgendwelche Weise den Bereich des Rathausturms zu verschmutzen

auf irgendwelche Weise das Objekt zu beschädigen, vor allem Mauern und Wände zu beschriften.

 

Besonders unter Strafe wird verboten

im Bereich des ganzen Objekts zu rauchen,

mit offenem Feuer im ganzen Areal des Objekts zu manipulieren.

 

 

Wir machen die Besucher darauf Aufmerksam, dass das Objekt kameraüberwacht ist!

  

Die Verantwortung des Betreibers für eventuelle Schäden, die den Besuchern entstehen, leitet sich nach den allgemein verbindlichen Vorschriften.

 

Wünsche, Lob, Beschwerden und Anmerkungen können die Besucher an der Kasse schriftlich abgeben. Darüber hinaus hat der Besucher die Möglichkeit, sich mündlich, schriftlich bzw. telefonisch an den Betreiber der Einrichtung zu wenden.