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Preise der Gepäckablage:

Normales Handgepäck                   20 CZK für jeden begonnenen Tag
Sammelablage von Gepäck für Schulen mit pädagogischer Aufsicht                   30 CZK

 

Übergabe der Gegenstände in die Gepäckablage:

Wir übernehmen in die Gepäckablage leicht tragbare Gegenstände, die nicht verletzen, beschmutzen keinen Schaden an Personen oder Gegenständen verursachen können, oder andere aufbewahrten Gegenstände beschädigen können, bis zum Gewicht von 15 kg/ St. Je nach Kapazität übernehmen wir zur Aufbewahrung auch Kinderwagen usw. Fahrräder übernehmen wir nicht zur Aufbewahrung.

 

Bei Erschöpfung der Kapazität oder falls es technisch nicht möglich ist, ist der Angestellte berechtigt, die Annahme von weiteren Gegenständen zur Aufbewahrung abzulehnen.

 

Das Dokument über die Übernahme des Gegenstands in die Gepäckablage ist der ausgestellte Aufbewahrungszettel in Form einer Rechnung. Der Ableger des Gepäcks ist verpflichtet, sich bei der Übernahme des Aufbewahrungszettels über die Richtigkeit der darin angeführten Angaben zu überzeugen. Auf spätere Reklamationen wird keine Rücksicht genommen. Der Auftraggeber schützt im eigenen Interesse den Aufbewahrungszettel vor Beschädigung oder Verlust.

 

Aufnahme und Ausgabe der aufbewahrten Gegenstände:

Der Angestellte nimmt den Gegenstand zur Aufbewahrung an und gibt dem Auftraggeber den Aufbewahrungszettel in Form einer Rechnung, auf der die Art des Gepäcks, die Stückzahl und der Stück- und Gesamtpreis vermerkt sind. Der Auftraggeber bezahlt diesen Preis im Voraus. Der Angestellte gibt dem Auftraggeber den aufbewahrten Gegenstand nach der Vorlage des Aufbewahrungszettels und evtl. nach der Nachzahlung des Aufbewahrungsbetrags für die Gesamtzeit der Aufbewahrung aus. Der ausgebende Angestellte ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob die Person, die den Aufbewahrungszettel vorliegt, zur Abnahme des aufbewahrten Gegenstands berechtigt ist.

 

Betriebszeit der Gepäckablage:

Sie entspricht der Öffnungszeit des Rathausturmes. 

Mai, Juni, September    täglich    9.00 – 12.30 13.00 – 17.00  
Juli– August    täglich    9.00 – 12.30 13.00 – 18.00  
Oktober– April    TUE - SUN 10.00 – 12.30 13.00 – 16.00  

Das Gepäck bzw. die Gegenstände können maximal für ein Jahr ab dem Ablegen aufbewahrt werden. Nach dem Ablauf dieser Aufbewahrungszeit können die aufbewahrten Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers an die auf dem Aufbewahrungszettel angeführte Anschrift gesendet werden.


Falls es vorkommt, dass bei dem aufbewahrten Gegenstand Anzeichen für die Annahme vorliegen, dass es sich um einen verderblichen Inhalt handelt, kann nach dem Ablauf von 48 Stunden sein Inhalt (bzw. ein Teil des Inhalts), der verderblich ist, auf Kosten des Auftraggebers liquidiert werden.Das Gepäck bzw. die Gegenstände können maximal für ein Jahr ab dem Ablegen aufbewahrt werden. Nach dem Ablauf dieser Aufbewahrungszeit können die aufbewahrten Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers an die auf dem Aufbewahrungszettel angeführte Anschrift gesendet werden.