Eintrittskartenverkauf

  • Nach Bezahlung des Eintrittspreises erhält der Besucher ein Ticket (Gruppenleiter erhält ein Sammelticket).
  • Besucher sind verpflichtet, das Ticket während der gesamten Besichtigung aufzubewahren und auf Anfrage erneut vorzulegen.
  • Das Ticket ist nur für einen Besuch gültig. Gekaufte Tickets werden nicht zurückgenommen.
  • Für die Inanspruchnahme von Ermäßigungen ist die Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich. Es kann nur eine Art der Ermäßigung geltend gemacht werden.
  • Die Eintrittspreisliste ist an der Kasse ausgehängt.

 

Organisatorische und Sicherheitsanweisungen

  • Besucher werden auf eingeschränkte Sichtverhältnisse, niedrige Decken, unebene Böden, Treppen und enge Durchgänge hingewiesen.
  • Das Gebäude ist nicht mit einem Aufzug ausgestattet; zur Aussichtsplattform in 56 m Höhe führen 162 Stufen. Das Treppenhaus ist so schmal, dass ein Passieren in beide Richtungen nicht möglich ist.
  • Im oberen Teil des Turms beträgt die Stufenhöhe nur 13 cm; die Stufen sind steil und schmal, daher ist es notwendig, seitlich zu treten.
  • Aufgrund einer maximalen Durchgangsbreite von 40 cm besteht an einer Stelle die Gefahr, zwischen den Balken stecken zu bleiben; der Durchgang ist nur seitlich möglich. Aus diesen Gründen wird der Zutritt für Personen mit schweren Bewegungs- oder Sehbehinderungen nicht empfohlen.
  • Der Zutritt ist nur mit ausreichender individueller Begleitung gestattet, die einen reibungslosen Betrieb des Rathausturms gewährleistet, nach vorheriger Absprache mit dem Kassenpersonal.
  • Die Besichtigung des Objekts ist nicht geeignet für Personen mit Höhenangst, Klaustrophobie oder Empfindlichkeit gegenüber Zugluft.
  • Es wird auf die Gefahr des Stolperns oder Fallens von Kleinkindern hingewiesen.
  • Die Besichtigung des Objekts erfolgt individuell, ohne Führung; ein Audioguide kann auf der Aussichtsplattform ausgeliehen werden.
  • Kinder unter 15 Jahren haben nur in Begleitung von Personen über 18 Jahren Zutritt. Eltern bzw. Aufsichtspersonen sind für das Verhalten der minderjährigen Personen verantwortlich.
  • Personen, bei denen begründeter Verdacht auf Alkoholisierung besteht, ist der Zutritt zum Objekt untersagt.
  • Hunden und anderen Haustieren ist der Zutritt nicht gestattet.
  • Aufgrund baulicher Gegebenheiten ist der Einsatz von Rettungskräften im Rathausturm erschwert.

 

Sicherheitsvorschriften

Die maximale Anzahl an Besuchern im Turm beträgt 40 Personen. Weitere Interessenten müssen den Anweisungen des Kassenpersonals Folge leisten; es kann zu Wartezeiten kommen.

 

Besucher sind verpflichtet, den Anweisungen des Kassenpersonals Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung von Anweisungen oder Befehlen, die im Interesse der Sicherheit der Besucher, dem Schutz des Objekts und der Gewährleistung eines reibungslosen Besucherverkehrs erteilt werden, wird der Besucher ohne Rückerstattung des Eintrittspreises aus dem Objekt verwiesen und ist verpflichtet, das Objekt unverzüglich zu verlassen. Darüber hinaus setzt sich der Besucher der Gefahr einer Bestrafung gemäß allgemein verbindlichen Vorschriften aus.

 

Verboten ist:

  • Das Verlassen des festgelegten Weges.
  • Andere Besucher durch Lärm zu stören.
  • Sich aus Fenstern zu lehnen, zu spucken, Gegenstände zu werfen oder zu schreien.
  • Essen und Trinken.
  • Jegliche Manipulation an Sicherheits-, Lüftungs-, Beleuchtungs- und anderen Einrichtungen in allen Bereichen des Rathausturms.
  • Jegliche Verschmutzung der Räumlichkeiten des Rathausturms.
  • Jegliche Beschädigung und Gefährdung des Objekts, insbesondere das Schreiben oder Malen an Wänden und Mauern.

 

Besonders streng verboten und mit Geldstrafe belegt:

  • Rauchen in allen Bereichen des Objekts.
  • Der Umgang mit offenem Feuer im gesamten Areal des Objekts.

 

Hinweis:

Besucher werden darauf hingewiesen, dass der Bereich durch Kameras überwacht wird.

Die Haftung des Betreibers für eventuelle Schäden, die Besuchern entstehen, richtet sich nach allgemein verbindlichen Vorschriften.

Wünsche, Lob, Beschwerden und Anmerkungen können Besucher schriftlich an der Kasse einreichen. Darüber hinaus hat der Besucher die Möglichkeit, sich mündlich, schriftlich oder telefonisch an den Betreiber der Einrichtung zu wenden.

 

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